Gesetzesartikel
Art. 35 AHVG – 2. Summe der beiden Renten für Ehepaare
2 Entscheide, in denen Art. 35 AHVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verrechnung von IV-Nachzahlung: AHV-Forderung des Ehemannes hat Vorrang vor ALV-Vorleistungsrückforderung (Art. 20 Abs. 2 AHVG)
- Ehepaar-Rentenplafonierung in der AHV: Keine diskriminierende Ungleichbehandlung gegenüber Konkubinatspaaren (Art. 35 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.