Gesetzesartikel
Art. 34a KLV: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 34a KLV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pharmaherstellerin klagt gegen Preissenkung ihres Arzneimittels nach dreijähriger Überprüfung: Vergleich mit französischem Medizinprodukt mit identischer Wirkstoffzusammensetzung ist zulässig (Art. 34a bis KLV)
- Pharmahersteller muss kleinere Packung eines patentgeschützten Arzneimittels einführen, um Verwurf bei Kindern und leichteren Patienten zu reduzieren (Art. 32 Abs. 1 KVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.