Gesetzesartikel
Art. 340c OR – Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Wegfall
2 Entscheide, in denen Art. 340c OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitnehmer kündigt nach ausgebliebenem Bonus: Konkurrenzverbot fällt nicht dahin, weil kein Kausalzusammenhang und vorbehaltlose Annahme der Karenzentschädigung (Art. 340c Abs. 2 OR)
- Personalberater kündigt nach zwei Jahren bei Personalvermittler: Konkurrenzverbot bleibt wirksam, weil Kundenbindung nicht persönlich geprägt war und Kündigung simuliert war (Art. 340c Abs. 2 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.