Gesetzesartikel
Art. 340bis StGB: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 340bis StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bundesgerichtsbarkeit bei Drogenhandel: Konkreter Verdacht auf kriminelle Organisation genügt, Sache zur Neubeurteilung zurückgewiesen (Art. 340bis Abs. 1 StGB)
- Nichtigkeitsbeschwerde zulässig bei Nichteintreten wegen fehlender Bundesgerichtsbarkeit; Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 26 lit. a SGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.