Gesetzesartikel
Art. 340a OR – Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Beschränkungen
2 Entscheide, in denen Art. 340a OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitgeberin kündigt einseitig Konkurrenzverbot mit Karenzentschädigung: Kündigung unwirksam, Entschädigung bleibt geschuldet (Art. 340 OR und Art. 340a OR)
- Marketingassistentin kündigt und wechselt zu Konkurrentin: Konkurrenzverbot wegen unklarer Kundenkreis-Einsicht und fehlender Geheimniskenntnis nicht durchsetzbar (Art. 340 Abs. 2 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.