Gesetzesartikel
Art. 34 ZG – Berichtigung oder Rückzug der Zollanmeldung
2 Entscheide, in denen Art. 34 ZG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bewilligungsinhaber für vorläufig abgabebefreite VOC verliert Rückerstattungsanspruch wegen annullierter Ausfuhrzollanmeldung: Exportnachweis fehlt, Berichtigungsmöglichkeit verstrichen (Art. 35a Abs. 1 USG)
- Zollrechtliche Berichtigung wegen Falschanmeldung von Rindfleisch: Nämlichkeitsbeweis misslungen, Generaltarif gültig (Art. 34 ZG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.