Gesetzesartikel
Art. 34 VZV – Führerausweis mit Beschränkungen
2 Entscheide, in denen Art. 34 VZV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Warnungsentzug des Führerausweises wegen Verkehrsverstosses im Ausland mangels gesetzlicher Grundlage unzulässig (Art. 164 BV, Art. 16 ff. SVG)
- Führerausweisentzug nur in Freizeit unzulässig: Erziehungszweck und Verkehrssicherheit gebieten vollständigen Ausschluss (Art. 16, 17 SVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.