Gesetzesartikel
Art. 34 RLG – Schadenersatz, Genugtuung usw
2 Entscheide, in denen Art. 34 RLG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Sozialversicherer nehmen Regress gegen Haftpflichtversicherung des Gaswerks: Abweichung von der Stufenfolge nach Art. 51 Abs. 2 OR bei Leck und Rauchverbotverstoss gerechtfertigt (Art. 34 RLG)
- Gemeinsamer Regress von Suva, IV und AHV gegen Haftpflichtversicherer: Parteifähigkeit bejaht, Regressprivileg des Arbeitgebers mindert Haftung des Dritten (Art. 72, 75 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.