Gesetzesartikel
Art. 34 ISG – Datenerhebung
2 Entscheide, in denen Art. 34 ISG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Elektroinstallateur erhält wegen laufenden Strafverfahrens nur Feststellungserklärung: Unschuldsvermutung im Sicherheitsprüfungsverfahren nicht verletzt (Art. 39 Abs. 1 Bst. d ISG)
- Risikoerklärung wegen Gewalttaten und fehlender Selbstbeherrschung: Abgabe persönlicher Armeewaffe verweigert, kein Anspruch auf mündliche Anhörung (Art. 113 MG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.