Gesetzesartikel
Art. 34 AMM-VO: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 34 AMM-VO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchender mit früheren Anträgen in Italien: Nichteintreten und Wegweisung nach Italien gemäss AMM-VO bestätigt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Transsexuelle Frau mit Genderdysphorie: Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach Italien trotz Gesundheitsrisiken (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.