Gesetzesartikel
Art. 335f OR – Konsultation der Arbeitnehmervertretung
2 Entscheide, in denen Art. 335f OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Massenentlassung: Arbeitgeber konsultierte Arbeitnehmervertretung pflichtgemäss, da er Alternativen ernsthaft prüfte (Art. 335f OR)
- Massenentlassung ohne Anzeige an Arbeitsamt: Kündigungstermin bis Stellenantritt verschoben, Verwirkungsfrist gewahrt (Art. 335g OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.