Gesetzesartikel
Art. 335 StGB – Gesetze der Kantone
2 Entscheide, in denen Art. 335 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Nacktwandern im Naherholungsgebiet strafbar als grobe Sittenverletzung; kantonale Kompetenz und Verhältnismässigkeit bestätigt (Art. 335 Abs. 1 StGB, Art. 10 Abs. 2 BV)
- Kantonale Busse für Verstoss gegen Feuerschutzverordnung zulässig: Verwaltungsstrafrecht gemäss Art. 335 Ziff. 1 Abs. 2 StGB (Art. 335 Ziff. 1 Abs. 2 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.