Gesetzesartikel
Art. 331e OR – Wohneigentumsförderung: Vorbezug
2 Entscheide, in denen Art. 331e OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehepaar scheiden sich nach Inkrafttreten des neuen Vorsorgeausgleichsrechts: Vorinstanz wendet falschen Stichtag an, Bundesgericht weist zur Neuberechnung per Einleitung des Scheidungsverfahrens zurück (Art. 122 ZGB)
- Vorbezug aus zweiter Säule vor Grundbucheintrag: Keine Sorgfaltspflichtverletzung der Pensionskasse bei Auszahlung gegen Kaufvertrag (Art. 30e Abs. 2 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.