Gesetzesartikel
Art. 33 VZV – Umfang des Entzuges
2 Entscheide, in denen Art. 33 VZV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verkehrsamt klagt erfolgreich gegen Härtefallentscheid: Führerausweis für landwirtschaftliche Zwecke (Spezialkategorie G) muss bei nachgewiesener Alkoholabhängigkeit und Auflagenverstoß vollumfänglich entzogen werden (Art. 16d Abs. 1 lit. b und Art. 17 Abs. 5 SVG)
- Führerausweis auf Probe: Dreifacher Verstoss innerhalb von vier Jahren führt zu zwölfmonatigem Entzug trotz Spezialregelung für Probezeit (Art. 15a SVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.