Gesetzesartikel
Art. 33 VVG – Umfang der Gefahr
2 Entscheide, in denen Art. 33 VVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherer lehnt Ertragsausfallentschädigung wegen Corona-bedingter Lokalschliessung ab: AGB-Klausel zur Epidemieversicherung ist ungewöhnlich und nicht wirksam (Art. 1 und 18 OR)
- Versicherungsvertrag mit Epidemieversicherung: Deckungsausschluss für Pandemien der WHO-Stufen 5 oder 6 greift auch bei COVID-19, obwohl das Stufensystem überholt war (Art. 33 VVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.