Gesetzesartikel
Art. 33 UVV – Anpassung von Komplementärrenten
2 Entscheide, in denen Art. 33 UVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Suva klagt gegen kantonale Aufstockung der Komplementärrente: Erhöhung des Invaliditätsgrades führt nicht zur Anpassung des versicherten Verdienstes (Art. 24 Abs. 2 UVV)
- Vater erhält Komplementärrente nach Unfall: Kürzung wegen Kinderrente für mündige Tochter in Zweitausbildung wirksam (Art. 20 Abs. 2 UVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.