Gesetzesartikel
Art. 33 OR – Mit Ermächtigung: Umfang der Ermächtigung
2 Entscheide, in denen Art. 33 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz kündigt Mitarbeiterin nach zwei Jahren Krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit: Kündigung mangels sachlich hinreichenden Grundes unwirksam, Entschädigung von sechs Monatslöhnen zugesprochen (Art. 10 Abs. 3 Bst. c BPG)
- Steuerbehörde versendet Veranlagungsvorschlag per E-Mail an Treuhandfirma ohne Vollmacht: Unterbrechung der Verjährung unwirksam, Besteuerung für 2009 verjährt (Art. 120 Abs. 3 lit. a DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.