Gesetzesartikel
Art. 33 HMG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 33 HMG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ärzte erhalten Vergütungen von Versandapotheke: Vertriebssystem verstösst gegen Vorteilsverbot und Bewilligungspflicht (Art. 33 HMG)
- Annahme geldwerter Vorteile durch Chefapothekerin: Keine strafbare Widerhandlung gegen Heilmittelgesetz wegen fehlender Bestimmtheit (Art. 87 Abs. 1 lit. b HMG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.