Gesetzesartikel
Art. 33 BGG – Disziplin
2 Entscheide, in denen Art. 33 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Revision gegen Nichteintretensentscheid in Scheidungssache: Querulatorische Prozessführung führt zur Abweisung und Bussenauflegung (Art. 121 lit. d, Art. 33 Abs. 2 BGG)
- Revisionsgesuch gegen Bundesgerichtsurteil wegen fehlender Begründung abgewiesen und Busse wegen Rechtsmissbrauchs verhängt (Art. 121 lit. d, Art. 33 Abs. 2 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.