Gesetzesartikel
Art. 33 BankG – Anordnung der Konkursliquidation und Ernennung der Konkursliquidatoren
2 Entscheide, in denen Art. 33 BankG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verurteilung wegen Misswirtschaft trotz aufsichtsrechtlicher Liquidation: Konkursliquidation nach Art. 33 BankG genügt als objektive Strafbarkeitsbedingung (Art. 165 Ziff. 1 StGB)
- Anleger ohne Parteistellung im FINMA-Aufsichtsverfahren: Kein Anspruch auf Tätigwerden (Art. 6, 48 VwVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.