Gesetzesartikel
Art. 32k BPG – Überbrückungsrenten
2 Entscheide, in denen Art. 32k BPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtiger leistet Kapitaleinlage zur Finanzierung einer Überbrückungsrente bei vorzeitigem Ruhestand: Abzug trotz gleichzeitigen Bezugs des Alterskapitals zulässig (Art. 79b Abs. 3 BVG)
- Versicherter beansprucht zusätzliche Austrittsleistung für Beiträge an Pensionskasse: Kein Anspruch, da Beiträge keine versicherten Leistungen sind und Überbrückungsrenten nicht kapitalgedeckt (Art. 17 Abs. 2 lit. c FZG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.