Gesetzesartikel
Art. 321c OR – Pflichten des Arbeitnehmers: Überstundenarbeit
2 Entscheide, in denen Art. 321c OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Leiterin der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung wird wegen schwerer Treuepflichtverletzungen ordentlich gekündigt: Kündigung rechtmässig, aber Überzeit- und Ferienanspruch werden korrigiert (Art. 10 Abs. 3 BPG)
- Grenzwächter leistet Mehrarbeit als Sportinstruktor im Ausbildungszentrum: Behörde duldet Akkumulation über Monate und verletzt Treu und Glauben, Anerkennung erfolgt konkludent (Art. 321c OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.