Gesetzesartikel
Art. 321 SchKG – Feststellung der teilnahmeberechtigten Gläubiger
2 Entscheide, in denen Art. 321 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmen beantragt Aufhebung der AHV-Beitragsforderung nach Nachlassvertrag: Teilweise Nichtzulassung durch Sachwalterin führt zur Verbindlichkeit des Vertrags für privilegierte Gläubiger (Art. 310 Abs. 1 SchKG)
- Kollokationsklage im Nachlassvertrag: Lugano-Übereinkommen hindert Schweizer Zuständigkeit trotz hängigem belgischem Prozess nicht (Art. 1 Abs. 2 Bst. b LugÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.