Gesetzesartikel
Art. 320 StGB – Verletzung des Amtsgeheimnisses
2 Entscheide, in denen Art. 320 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Universitätsrätin enthüllt vor Veröffentlichung Ergebnis eines Expertenberichts über Dissertationen: Amtsgeheimnisverletzung nach Art. 320 Ziff. 1 Abs. 1 StGB liegt vor
- Polizist ohne Ermächtigung als Zeuge: Aussage über Tatortfeststellungen zulässig, da Anzeigepflicht besteht (Art. 170 Abs. 2 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.