Gesetzesartikel
Art. 32 VZAE – Wichtige öffentliche Interessen
2 Entscheide, in denen Art. 32 VZAE eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Belarussischer Staatsangehöriger erhält fünfjähriges Einreiseverbot trotz nicht rechtskräftiger Verurteilung: ausländerrechtliche Fernhaltemassnahme bleibt zulässig (Art. 67 Abs. 1 Bst. c AIG)
- Ausländische Ehefrau nach Scheidung verliert Aufenthaltsrecht: Dreijahresfrist der Ehegemeinschaft nicht erfüllt, nachehelicher Härtefall nicht nachgewiesen (Art. 50 Abs. 1 lit. a und b AIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.