Gesetzesartikel
Art. 32 UVV – Berechnung der Komplementärrenten in Sonderfällen
2 Entscheide, in denen Art. 32 UVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater erhält Komplementärrente nach Unfall: Kürzung wegen Kinderrente für mündige Tochter in Zweitausbildung wirksam (Art. 20 Abs. 2 UVG)
- Komplementärrente bei Unfall vor Verwitwung: Art. 32 Abs. 2 UVV nicht analog anwendbar, Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.