Gesetzesartikel
Art. 32 StHG – Geltungsbereich
2 Entscheide, in denen Art. 32 StHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehepaar mit BGSA-Einkünften aus Nebenerwerb zahlt Fr. 1'100 in Säule 3a ein: Abzug vollumfänglich zulässig, da BGSA-Einkünfte bei Berechnung des 20%-Abzugs nach Art. 7 Abs. 1 lit. b BVV 3 zu berücksichtigen sind (Art. 7 Abs. 1 lit. b BVV 3)
- Deutscher Arbeitnehmer mit Wohnsitzwechsel: Pro-rata-Besteuerung von Vermögen und Kapitalerträgen unzulässig (Art. 38 Abs. 4 StHG, Art. 2 FZA)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.