Gesetzesartikel
Art. 32 JStG – Zusammentreffen von Schutzmassnahmen und Freiheitsentzug
2 Entscheide, in denen Art. 32 JStG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Jugendlicher beansprucht Entschädigung für Überhaft bei vorsorglicher geschlossener Unterbringung: Kein Anspruch, da Schutzmassnahme schuldunabhängig und erzieherisch motiviert ist (Art. 5 i.V.m. Art. 15 JStG)
- 15-jährige reist mit Bruder in IS-Gebiet: materielle und personelle Unterstützung des Islamischen Staates liegt vor, Schuldspruch nach Al-Qaïda/IS-Gesetz bestätigt (Art. 2 Abs. 1 ELI_eli_cc_2001_452)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.