Gesetzesartikel
Art. 32 BGerR – Vierte öffentlich-rechtliche Abteilung
2 Entscheide, in denen Art. 32 BGerR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherte erwirbt Wohnung in Marokko und schenkt sie später Tochter: Vermögen wird bei Ergänzungsleistungen angerechnet, obwohl sie behauptet, nur treuhänderisch gehandelt zu haben (Art. 11 Abs. 1 lit. b und c ELG)
- Gläubigerin beantragt Zwangsliquidation eines reinen Güter-Eisenbahnverkehrsunternehmens nach VZEG: Anwendungsbereich des VZEG verneint, kein Eintritt in das Gesuch (Art. 13 VZEG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.