Gesetzesartikel
Art. 32 BEHG – Begriff
2 Entscheide, in denen Art. 32 BEHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Zielgesellschaft muss Erstanbieterin Due Diligence gewähren trotz Suche nach White Knight, Gleichbehandlungspflicht und Kostenfolge (Art. 23 Abs. 3-5, Art. 29 Abs. 2-3, Art. 30 BEHG)
- Pflichtangebot bei gruppeninterner Aktienübertragung: Beherrschungsabsicht erforderlich, Ausnahme grosszügig auszulegen, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 32 Abs. 2 lit. a BEHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.