Gesetzesartikel
Art. 32 AVIV – Altersleistungen der beruflichen Vorsorge
2 Entscheide, in denen Art. 32 AVIV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Lehrer wird wegen Teamdynamik entlassen und geht vorzeitig in Pension: Rückwirkende Anrechnung der Beitragszeit bei unverschuldeter Entlassung (Art. 12 Abs. 2 lit. a AVIV)
- Arbeitsloser mit beschlagnahmtem Alterskapital: Anrechnung an Taggeld trotz fehlender Verfügungsfreiheit (Art. 18c Abs. 1 AVIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.