Gesetzesartikel
Art. 31b StromVV: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 31b StromVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kraftwerkbetreiberin fordert Verzinsung von Akontozahlungen für Systemdienstleistungen: Kein Verzug oder Bereicherungszins wegen fehlender Mahnung und fehlender Ersparnis (Art. 102 OR, Art. 62 OR)
- Kraftwerkbetreiber verlangen Rückerstattungszins ab Zeitpunkt der Akontozahlung: Verzugszins erst ab 10. Februar 2011 geschuldet (Art. 102 ff. OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.