Gesetzesartikel
Art. 314 StGB – Ungetreue Amtsführung
2 Entscheide, in denen Art. 314 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Leitender Zollbeamter mit Verdacht auf ungetreue Amtsführung: Arbeitgeberin darf im Zwischenzeugnis Vertrauenserschütterung erwähnen (Art. 330a OR)
- Chef der Vermögensverwaltung der BVK wegen Bestechung und ungetreuer Amtsführung verurteilt: Beamteneigenschaft bestätigt (Art. 110 Abs. 3 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.