Gesetzesartikel
Art. 31 ZPO – Grundsatz
2 Entscheide, in denen Art. 31 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Architektenvertrag mit Planungs- und Bauleistung: Mehrere charakteristische Leistungen begründen örtliche Zuständigkeit am Erfüllungsort (Art. 31 ZPO)
- Krankentaggeldanspruch bei verspäteter Meldung: Anspruch ab Kenntnis des Versicherers vom Versicherungsfall trotz formaler Verletzung der Anzeigepflicht (Art. 38 Abs. 1 VVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.