Gesetzesartikel
Art. 31 USG – Abfallplanung
2 Entscheide, in denen Art. 31 USG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümer beantragt Erweiterung einer Inertstoffdeponie an einem Standort, der nicht im Richtplan ausgewiesen ist: Planungsüberprüfung abgelehnt, da kein neues öffentliches Interesse vorliegt (Art. 21 Abs. 2 RPG)
- Nachbarn und Gemeinde klagen gegen Baubewilligung für Biomasse-Heizkraftwerk: Keine besondere Betroffenheit und keine Verletzung der Raumplanungsvorschriften (Art. 40 Abs. 1 LSV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.