Gesetzesartikel
Art. 31 StG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 31 StG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtiger beantragt Abzug einer Unterhaltskostenpauschale und von Zinsswap-Kosten: Pauschale überschreitet zulässigen Betrag, Swaps fehlen Konnex zur Kapitalschuld (Art. 32 Abs. 2 DBG, Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG)
- Steuerpflichtiger erwirbt WIR-Guthaben mit Geschäftsmitteln und überführt sie zur Darlehensamortisation: Überführungsgewinn nach Art. 18 Abs. 2 DBG steuerbar
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.