Gesetzesartikel
Art. 31 MSchG – Widerspruch
2 Entscheide, in denen Art. 31 MSchG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Markenwiderspruch gegen Finanzmarken: Keine Verwechslungsgefahr trotz ähnlicher Slogans (Art. 3 Abs. 1 Bst. c MSchG)
- Markenwiderspruch LensClub gegen Club: Gleichartigkeit und Verwechslungsgefahr bejaht, Beschwerde abgewiesen (Art. 3 Abs. 1 Bst. c MSchG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.