Gesetzesartikel
Art. 31 GSchG – Mindestrestwassermenge
2 Entscheide, in denen Art. 31 GSchG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Sanierung eines Wasserkraftwerks mit ehehaftem Wasserrecht: Konzession nach heutigem Recht ist Voraussetzung für Baubewilligung (Art. 80 Abs. 1 GSchG)
- Kleinwasserkraftwerk Obergoms: Fassung des Gonerliwassers wegen Landschaftsschutz untersagt, übriges Projekt genehmigt (Art. 22 WRG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.