Gesetzesartikel
Art. 30d BVG – Rückzahlung
2 Entscheide, in denen Art. 30d BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherte vermietet nach 13 Jahren Eigenwohnung mit WEF-Vorbezug finanzierte Eigentumswohnung: Rückzahlungspflicht entfällt, da Mietvertrag wirtschaftlich keiner Veräusserung gleichkommt (Art. 30d Abs. 1 lit. b BVG)
- Vorbezug aus zweiter Säule vor Grundbucheintrag: Keine Sorgfaltspflichtverletzung der Pensionskasse bei Auszahlung gegen Kaufvertrag (Art. 30e Abs. 2 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.