Gesetzesartikel
Art. 30a SchKG – Völkerrechtliche Verträge und internationales Privatrecht
2 Entscheide, in denen Art. 30a SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer beantragt nach Konkursschluss Nichtigkeitsfeststellung für Kollokation und Abtretung an deutsche Konkursverwaltung: Konkursschluss schliesst Kollokationsrüge aus, Abtretung ist wirksam wegen fortgeltender Konkursübereinkunft mit Bayern (Art. 22, 260, 268 SchKG)
- Gläubiger verlangt definitive Rechtsöffnung auf Grund eines Verlustscheins aus einer früheren Betreibung und zweier ausländischer Schiedsurteile: Verjährung der Verlustforderung richtet sich nach schweizerischem Recht (Art. 149a Abs. 1 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.