Gesetzesartikel
Art. 30 VStrR – Allgemeine Verfahrensbestimmungen: Rechtshilfe
2 Entscheide, in denen Art. 30 VStrR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kontoinhaberin beantragt Siegelung edierter Bankunterlagen im Steuerstrafverfahren: Entsiegelungsverfahren zwingend einzuleiten, da konkrete Anhaltspunkte für Kontenverbindungen bestehen (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- Vier in Panama domizilierte Firmen beantragen Siegelung von bei Dritten sichergestellten Unterlagen: Kein Gewahrsam und unzureichende Substantiierung führen zur Ablehnung des Siegelungsbegehrens (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.