Gesetzesartikel
Art. 30 VIL – Kategorien der zivilen Mitbenützung von Militärflugplätzen
2 Entscheide, in denen Art. 30 VIL eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Flugplatz Buochs: Zeitliche Beschränkung des Instrumentalabflugverfahrens SID WIL 1A zur Lärmminderung ist unverhältnismässig (Art. 11 Abs. 1 USG)
- Anwohner klagt gegen Genehmigung eines neuen Standardinstrumentenabflugverfahrens (SID WIL 1A) für den Flugplatz Buochs: Genehmigung teilweise bestätigt, aber unter strengen Auflagen und Bedingungen (Art. 25 Abs. 1 VIL)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.