Gesetzesartikel
Art. 30 OHG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 30 OHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Opfer einer Straftat stellt nachträglich Antrag auf Übernahme der Anwaltskosten aus Opferhilfe: Subsidiaritätsvorbehalt gegenüber unentgeltlicher Rechtspflege entfällt (Art. 4 OHG)
- Privatklägerin erhält unentgeltliche Verbeiständung im Strafverfahren, muss aber Kosten des Berufungsverfahrens bei verbesserten wirtschaftlichen Verhältnissen zurückzahlen (Art. 30 Abs. 3 OHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.