Gesetzesartikel
Art. 30 AsylG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 30 AsylG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Hazarapaar aus Afghanistan flieht wegen angeblicher Sittenverletzung: Flüchtlingseigenschaft verneint, weil Fluchtgründe nicht glaubhaft gemacht (Art. 7 AsylG)
- Asylsuchender rügt mangelhafte Anhörung wegen Traumatisierung und psychischer Belastung: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs festgestellt (Art. 106 Abs. 1 AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.