Gesetzesartikel
Art. 3 JStG – Persönlicher Geltungsbereich
2 Entscheide, in denen Art. 3 JStG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Übergangstäter nach Vollendung des 18. Altersjahres begeht qualifizierte einfache Körperverletzung: Nicht obligatorische Landesverweisung gemäss Art. 66abis StGB ist zulässig (Art. 66abis StGB)
- Beschwerdeführer macht Verjährung geltend: Jugendstrafrechtliche Verjährungsfrist wird durch erstinstanzliches Urteil gehemmt (Art. 36 Abs. 1 JStG i.V.m. Art. 97 Abs. 3 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.