Gesetzesartikel
Art. 3 IVV – Geburtsgebrechen
2 Entscheide, in denen Art. 3 IVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kind mit Amelogenesis imperfecta: Anspruch auf medizinische Massnahmen bereits bei überwiegender Wahrscheinlichkeit für hochgradigen Befall von mindestens zwölf Zähnen der zweiten Dentition (Art. 13 Abs. 1 IVG)
- Kind mit Trisomie 21 und Klumpfüssen erhält Tibiaosteotomie: Operationsnotwendigkeit für angeborene Tibiatorsion unklar, IV-Stelle muss kinderorthopädisches Gutachten einholen (Art. 13 Abs. 1 IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.