Gesetzesartikel
Art. 3 AVIG – Beitragsbemessung und Beitragssatz
2 Entscheide, in denen Art. 3 AVIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Lohnnachzahlung für 2017 erfolgt 2018 nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Beitragspflicht richtet sich nach Bestimmungsjahr, ALV-Beitragssatz von 1 % (Art. 3 Abs. 2 AVIG)
- Militärversicherungstaggeld: Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge ist massgebender Lohn, Umrechnung in Bruttowerte erforderlich (Art. 5 Abs. 2 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.