Gesetzesartikel
Art. 3 ATSV – Rückforderungsverfügung
2 Entscheide, in denen Art. 3 ATSV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Tochter einer verstorbenen Ergänzungsleistungsbezieherin erhebt alleine Beschwerde gegen Rückforderungsentscheid: Beschwerdelegitimation gegeben, Nichteintreten des Obergerichts aufgehoben (Art. 89 Abs. 1 lit. a BGG)
- Versicherte meldet Heimwechsel fristgerecht: Rückforderung für November 2017 unzulässig, da Herabsetzung der Ergänzungsleistung erst ab Dezember 2017 wirkt (Art. 25 Abs. 1 lit. c ELV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.