Gesetzesartikel
Art. 3 ANAG – Zulassung
2 Entscheide, in denen Art. 3 ANAG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschäftigung von EU-Bürgern ohne Aufenthaltsbewilligung trotz Freizügigkeitsabkommen strafbar wegen Kontingentierung (Art. 23 Abs. 4 ANAG)
- Bordellgeschäftsführer beschäftigt ungenehmigte Ausländerinnen trotz fehlender Weisungsbefugnis strafbar (Art. 23 Abs. 4 ANAG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.