Gesetzesartikel
Art. 292 ZPO – Wechsel zur Scheidung auf gemeinsames Begehren
2 Entscheide, in denen Art. 292 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehegatte will Scheidungsklage nach Zustimmung des anderen zurückziehen: Einseitiger Rückzug unzulässig, wenn beide aus demselben Grund (Getrenntleben) klagen (Art. 114 ZGB)
- Ehemann reicht eigene Scheidungsklage ein: Wechsel zur Scheidung auf gemeinsames Begehren trotz Trennung unter zwei Jahren (Art. 292 Abs. 1 lit. b ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.